Allgemeine Geschäftsbedingungen

letzte Aktualisierung am 01. August 2018

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Anzeigen, Advertorials, Ad Specials, Sonderwerbeformen und digitale Werbeformen (nachfolgend insgesamt als „Anzeigen“ bezeichnet) in den Medien und Produkten von ZENTRUM media – Inh. Sebastian Weilinger. Sämtliche Rechte und Pflichten bestehen ausschließlich zwischen dem Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als „Auftraggeber“ bezeichnet) und ZENTRUM media (nachfolgend insgesamt als „Auftragnehmer“ bezeichnet), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich festgehalten wurde.

Anzeigenauftrag
Grundlage für den Auftrag sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die aktuell gültige Anzeigenpreisliste und in weiterer Folge die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.

Anzeigen, die nicht eindeutig als solche identifizierbar sind, werden mit dem Zusatz „Anzeige“ gekennzeichnet.

Die in den Preislisten (Mediadaten) beschriebenen Rabatte werden, soweit keine andere schriftliche Vereinbarung vorliegt, nur pro Auftrag und bei tatsächlicher Publikation der Anzeigen innerhalb eines Kalenderjahres gewährt.

Aufträge für die Publikation von Anzeigen sind innerhalb eines Jahres abzuwickeln.

Der Auftraggeber garantiert, dass er sämtliche zur Publikation der Anzeigen notwendigen Rechte besitzt und trägt die volle Verantwortung für den Inhalt, die Form und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeigen. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter in vollem Umfang schad- und klaglos. Weiteres wird der Auftragnehmer von den Kosten zur erforderlichen Rechtsverteidigung dispensiert.

Für die Reproduktion von Anzeigen in gewissen Medien wird keine Gewährleistung übernommen.

Erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen Anzeigenauftrag mit vorgegebenen Veröffentlichungsterminen, sind die Preise der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültigen Preisliste heranzuziehen. Für alle anderen Anzeigenaufträge ist jeweils die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltende Preisliste ausschlaggebend.

Der Auftraggeber hat bei fehlerhafter Reproduktion der Anzeige Anspruch auf eine Ersatzanzeige zum nächstmöglichen Erscheinungstermin im selben Medium, sowie bei digitaler Werbung Anspruch auf Korrektur, wenn der Fehler vollständig in der Verantwortung des Auftragnehmers liegt und die Werbewirkung der Anzeige erheblich beeinträchtigt ist. Zusätzlichen Ansprüchen gegen den Auftragnehmer sind ausgeschlossen. Ansprüche haben binnen 5 Werktagen nach Erhalt der Rechnung in schriftlicher Form zu erfolgen.

Der Auftragnehmer behält sich in bestimmten Fällen das Recht vor, Anzeigen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Diesbezüglich stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei.

Probeabzüge werden nur auf digitalem Weg übermittelt. Bestätigt der Auftraggeber nicht bis zum angegebenen Zeitpunkt den Probeabzug, so gilt der Auftrag als erteilt.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Aufbewahrung der Anzeige über einen Zeitraum von drei Monaten, beginnend mit der letzten Veröffentlichung der Anzeige.

Kleine Änderungen der durch den Auftraggeber gelieferten Anzeige werden vom Auftragnehmer kostenlos durchgeführt, sofern sie technisch und mit geringem Aufwand möglich sind. Kosten für umfangreichere Änderungen hat der Auftraggeber zu tragen.

Vom Auftragnehmer kostenlos angefertigte Anzeigen dürfen ausschließlich in den Medien des Auftragnehmers verwendet werden. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Rechte der Anzeige und somit auch das Recht diese in anderen Medien zu veröffentlichen, gegen Zahlung einer einmaligen Gebühr zu erlangen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich den Vorgaben entsprechende Anzeigenunterlagen zu liefern. Sind mögliche Mängel bei den Anzeigen nicht sofort ersichtlich, sondern können erst im Produktionsvorgang erkannt werden, so kann der Auftraggeber keine Ersatz- oder Entschädigungsleistungen beanspruchen. Der Auftragnehmer ist nicht dazu verpflichtet, angelieferte Anzeigen auf deren Korrektheit und Vollständigkeit zu kontrollieren und ist von der Haftung von Übertragungsfehlern entbunden.

Anzeigen dürfen ausschließlich Inhalte des Auftraggebers bewerben. Bei gleichzeitiger Bewerbung mehrerer Unternehmen ist eine gesonderte Gebühr zu entrichten.

Platzierung
Der Auftragnehmer ist bestrebt, Platzierungswünsche zu erfüllen. Verbindliche Platzierungszusagen kommen erst durch die Zahlung eines Platzierungszuschlages zustande.

Ad Specials (Sonderwerbeformen)
Zu Kontrollzwecken sind dem Auftragnehmer längstens 4 Wochen vor Erscheinungstermin 5 Musterexemplare und die Druck-PDF der Sonderwerbeform zu übermitteln.

Verrechnung und Zahlung
Rechnungen sind 14 Tage nach dem Erscheinungstermin fällig. Bei Vorauszahlung werden 2 % Skonto gewährt, unter der Voraussetzung, dass keine vorangegangenen Rechnungen offen sind und der gesamte Betrag spätestens am Erscheinungstermin auf dem angegebenen Konto eingegangen ist.

Der Auftraggeber erhält mit der Rechnung ein kostenloses Belegexemplar bzw. bei digitalen Werbeformen einen Link zu der Anzeige.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Erscheinung künftiger Anzeigen von der Vorauszahlung eines bestimmten Betrages oder dem Ausgleich offener Rechnungen abhängig zu machen.

Storno
Aufträge können zu folgenden Bestimmungen storniert werden:

bis 4 Wochen vor Erscheinungstermin kostenfrei

bis 3 Wochen vor Erscheinungstermin werden 20 % des Anzeigenwertes verrechnet

bis 2 Wochen vor Erscheinungstermin werden 50 % des Anzeigenwertes verrechnet

innerhalb von 2 Wochen vor Erscheinungstermin wird der gesamte Anzeigenwert verrechnet

Ad Specials können bis 5 Wochen vor Erscheinungstermin kostenfrei storniert werden. Danach werden die bis zum Zeitpunkt der Stornierung angefallenen Kosten verrechnet.

Zusätzliche Bestimmungen

Datenschutz
Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten (Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.

Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail oder Brief widerrufen werden. Des Weiteren gelten die allgemeinen Datenschutzrichtlinien www.zentrummedia.at/datenschutz

Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Purkersdorf. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz des Auftragnehmers sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist der Auftragnehmer berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

Allfällige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.